„Rassismus erkennen, benennen, bekämpfen“

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Teilnehmerinnen und Teilnehmer sitzen in großem Besprechungsraum

11. Integrationsgipfel der Bundeskanzlerin

Foto: Bundesregierung / Jesco Denzel

Nach dem rassistischen Terroranschlag in Hanau beschäftigt sich der 11. Integrationsgipfel mit dem Kampf gegen Rechtsextremismus und Rassismus. Zudem werden die Ergebnisse der ersten Phase des Nationalen Aktionsplans Integration (NAP-I) vorgestellt. Ziele des Aktionsplans sind die Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts und die systematische Gestaltung der Integration. Dazu gehört auch der entschiedene Kampf gegen Rassismus und Diskriminierung von Menschen mit Einwanderungsgeschichte.

Teilnehmerinnen und Teilnehmer sitzen in einem großen Gesprächsrunde

Bundeskanzlerin und Integrationsbeauftragte treffen Vertreterinnen und Vertreter von Migrantenorganisationen

Foto: Integrationsbeauftragte / Coddou

Treffen mit Migrantenorganisationen

Vor dem Integrationsgipfel trafen die Bundeskanzlerin und Staatsministerin Widmann-Mauz Vertreterinnen und Vertreter von Migrantenorganisationen, um mit ihnen über den Kampf gegen Rechtsextremismus und Rassismus zu sprechen. Auch beim Integrationsgipfel selbst wurden dieses Thema von Bund, Ländern, Kommunen und der Zivilgesellschaft diskutiert. Im Anschluss wurden die Ergebnisse der ersten Phase des Nationalen Aktionsplans Integration vorgestellt. Die Inhalte werden als Bericht PDF, 3 MB, barrierefrei veröffentlicht.

Mehr Extremismusprävention und Demokratiearbeit

Die Integrationsbeauftragte spricht mit Vertretern von Migrantenorganisationen

Staatsministerin Annette Widmann-Mauz im Gespräch

Foto: Bundesregierung / Jesco Denzel

Annette Widmann-Mauz, Staatsministerin für Integration: „Wir müssen Rassismus erkennen, benennen und bekämpfen. Rechtsextremismus ist derzeit die größte Gefahr in unserem Land. Wir brauchen mehr nachhaltige Extremismusprävention und Demokratiearbeit. Und wir müssen dabei auch Muslimfeindlichkeit stärker berücksichtigen Deshalb ist es gut, dass Bundesinnenminister Horst Seehofer meine Forderung nach einer Expertenkommission Muslimfeindlichkeit schnell umsetzen wird. Zum nachhaltigen Kampf gegen Rassismus gehört aber auch eine zentrale Anlaufstelle für Betroffene, eine bessere Vermittlung interkultureller Kompetenzen und eine nationale Übersicht über extremistische und rechtspopulistische Orientierungen. Wir brauchen eine klare Haltung, einen wehrhaften Staat und eine Strategie, wie wir den Zusammenhalt in unserem Land festigen können. Deshalb ist auch der Nationale Aktionsplan Integration so wichtig. Ich bin mir mit den Migrantenorganisationen einig: Der Kampf gegen Diskriminierung und Rassismus muss bei allen Themen des Aktionsplans eine Rolle spielen.“

Die Staatsministerin für Integration fordert, den Kampf gegen Rassismus und Rechtsextremismus mit folgenden Maßnahmen nachhaltig zu stärken: 

I. Bewusstsein schaffen

  • Die Beauftragte fordert ein flächendeckende Rassismus-Barometer, um die genauen Einflüsse von extremistischen und populistischen Einstellungen und Handlungen abzuschätzen. 
  • Es braucht mehr Fort- und Weiterbildungen zum Thema interkulturelle Kompetenzen für Lehrkräfte, pädagogische Fachkräfte, Verwaltung, Justiz und Polizei.

II. Schnelle und praktische Hilfe

  • Die Beauftragte fordert eine zentrale Anlaufstelle (Hilfetelefon Rassismus), an die sich Betroffene, aber auch Menschen, die Rassismus in ihrem Umfeld erleben, wenden können. 
  • Analog zum Wehrbeauftragten der Bundeswehr braucht die Polizei in Bund und Ländern interne Ombudsstellen für Menschen, die Rassismus erfahren oder beobachtet haben.
  • Schüler und Lehrkräfte brauchen bei Diskriminierungsvorfällen bundesweit unabhängige Beratungsstellen (Beispiel Berlin: ADAS - Anlaufstelle für Diskriminierungsschutz an Schulen).
  • Opferberatungsstellen für Opfer rechtsextremer und rassistischer Gewalt müssen nachhaltig finanziert und ausgebaut werden. 

III.    Strukturen verbessern

  • Die Beauftragte fordert die Einrichtung einer unabhängigen Expertenkommission gegen Islam- und Muslimfeindlichkeit, die Bundesinnenminister Horst Seehofer jetzt aufgegriffen hat. 
  • Extremismusprävention und Demokratieförderung müssen auf hohem Niveau und nachhaltig finanziert werden. 
  • Die Rahmenlehrpläne in Schulen müssen die Vielfalt unserer Einwanderungsgesellschaft widerspiegeln. Eine exemplarische Untersuchung dazu ist in Vorbereitung.

Erste Phase des Nationalen Aktionsplans Integration

Die Integrationsbeauftragte beobachtet die Bundeskanzlerin beim Halten des Grußwortes.

Bundeskanzlerin und Staatsministerin Annette Widmann-Mauz bei der Eröffnung des Integrationsgipfels.

Foto: Integrationsbeauftragte / Coddou

Das zweite wichtige Thema des Integrationsgipfels war die erste Phase des Nationalen Aktionsplans Integration. Mit der ersten Phase „Vor der Zuwanderung: Erwartungen steuern – Orientierung geben“ leitet die Bundesregierung einen Paradigmenwechsel ein. Erstmalig wird dargestellt, wie bereits im Herkunftsland systematisch begonnen werden kann, Einwanderinnen und Einwanderer auf Deutschland vorzubereiten. Damit soll die Integration in Deutschland erleichtert werden. Deutschland knüpft mit diesem Vorgehen an die Erfahrungen klassischer Einwanderungsländer an. Die 24 konkreten Maßnahmen, die erarbeitet und jetzt umgesetzt werden sollen, fördern so eine sichere, geordnete und reguläre Migration. Die Maßnahmen unterstützen auch das Fachkräfteeinwanderungsgesetz, das seit 1. März in Kraft ist. Denn mit guter Vorbereitung schon im Herkunftsland wie Sprachangeboten kann die Einwanderung von Fachkräften vorangetrieben werden. Gleichzeitig beugt Deutschland mit Informations- und Aufklärungsarbeit falschen Erwartungen an das Leben in Deutschland vor. 

Konkrete Maßnahmen

Beispiele für konkrete Maßnahmen der Phase I, die beim 11. Integrationsgipfel der Bundeskanzlerin besprochen wurden:

Gewinnung von Fachkräften: Das Informationsportal Make it in Germany  wird massiv ausgebaut, die Zentrale Servicestelle Berufsanerkennung unterstützt Fachkräfte beim Weg auf den Arbeitsmarkt. Außerdem prüft die Bundesagentur für Arbeit nach und nach in einer Potenzialanalyse das Migrationspotenzial verschiedener Länder. Zudem gibt es partnerschaftliche Projekte mit Marokko, Tunesien und Ägypten, die Arbeitsmigration vereinfachen.

Information und Vorbereitung vor der Zuwanderung: Die Beratung und Information vor der Einreise mit Blick auf Arbeiten und Leben in Deutschland werden durch mehrere Vor-Integrations-Projekte aufgegriffen. Sei es durch Migrationsberatung, die bereits im Herkunftsland beginnt, virtuelle Infochats für Resettlement-Flüchtlinge oder das erweiterte Deutschlernangebot der Goethe-Institute und des Bundesamts für Flüchtlinge und Migration.

Migration und Entwicklungszusammenarbeit: Migrantenorganisationen und die Diaspora in Deutschland werden durch den NAP-I noch enger mit der Entwicklungszusammenarbeit verknüpft. Die gezielte Einbindung der Diaspora in die Migrationsberatung der deutschen Entwicklungszusammenarbeit hat sich bereits als erfolgreich erwiesen (zum Beispiel Kooperationen von Partnerstädte). 

Der Integrationsgipfel

Seit 2006 findet regelmäßig der Integrationsgipfel der Bundeskanzlerin im Bundeskanzleramt statt. Daran nehmen Vertreterinnen und Vertreter von Bund, Ländern, Kommunen, Zivilgesellschaft und der Migrantenorganisationen teil. Sie diskutieren über Entwicklungen, Herausforderungen und Lösungsansätze der Integrationspolitik in Deutschland.

Der Nationale Aktionsplan Integration

Nationaler Aktionsplan Integration

Zur Website des Nationalen Aktionsplans

Foto: Integrationsbeauftragte

Der Nationale Aktionsplan Integration orientiert sich an fünf Phasen der Zuwanderung und des Zusammenlebens. Unter Einbeziehung der Länder, Kommunen, nichtstaatlicher Akteure und Migrantenorganisationen werden Handlungsfelder und konkrete Maßnahmen erarbeitet, um die Integration insgesamt voranzutreiben. Die Ergebnisse werden auf den  Integrationsgipfeln präsentiert.

Die Ergebnisse der Phase I wurden unter Federführung der Staatsministerin für Integration, des Auswärtigen Amts, des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie, des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales und des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung erarbeitet.

Phase I – Vor der Zuwanderung: Erwartungen steuern – Orientierung geben:

  • Informations- und Aufklärungsangebote
  • Werbestrategie zur Gewinnung von Fachkräften
  • Vorintegrationsangebote
  • Sprachkurse im Herkunftsland
  • Migration und Entwicklungszusammenarbeit

Phase II – Erstintegration: Ankommen erleichtern – Werte vermitteln:

  • Sprachförderung
  • Beratungsangebote
  • Anerkennung von Berufs- und Bildungsabschlüssen als Einstieg in den Arbeitsmarkt
  • Bildung und Ausbildung als Grundstein für gelingende Integration und Teilhabe

Phase III – Eingliederung: Teilhabe ermöglichen – Leistung fordern und fördern:

  • Integration in den Arbeitsmarkt
  • Zugänge und Teilhabe sichern: Bildung, Betreuung und Erziehung von Anfang an
  • Bürgerschaftliches Engagement und Ehrenamt als Scharnier der Teilhabe
  • Integration vor Ort
  • Besondere Herausforderungen in ländlichen Räumen

Phase IV – Zusammenwachsen: Vielfalt gestalten – Einheit sichern:

  • Sport
  • Gesundheit
  • Stadtentwicklung und Wohnen
  • Kultur
  • Medien

Phase V – Zusammenhalt: Zusammenhalt stärken – Zukunft gestalten:

  • Politische Bildung sowie Partizipation in Parteien und Gremien
  • Interkulturelle Öffnung des öffentlichen Dienstes des Bundes
  • Antidiskriminierung und Maßnahmen gegen gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit
  • Bedeutung von Einbürgerungen
  • Diversity in der Wirtschaft