Antirassismus

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Antirassismus Die Arbeit der Antirassismusbeauftragten

Das Amt der Antirassismusbeauftragten ist neu in Deutschland. Im Februar 2022 wurde Reem Alabali-Radovan vom Bundeskabinett zur ersten Beauftragten der Bundesregierung für Antirassismus berufen. Dieses Amt führt sie in Personalunion mit Ihrem Amt als Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration aus. Es ist im Bundeskanzleramt angesiedelt, damit steht der Kampf gegen Rassismus ganz oben auf der Agenda der Bundesregierung.

Portraitfoto der Staatsinisterin Reem Alabali-Radovan

Die Antirassismusbeauftrage der Bundesregierung Reem Alabali Radovan

Foto: Integrationsbeauftragte / Coddou

Rassismus ist schmerzhafter Alltag für viel zu viele Menschen in Deutschland und eine Gefahr für die Demokratie und den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Lange wurde Rassismus in Deutschland ignoriert, verdrängt, kleingeredet. Zu lange wurden Betroffene mit ihren Erfahrungen alleine gelassen. Das zu ändern, Rassismus in all seinen Formen abzubauen und ihm entgegenzuwirken, ist das Ziel der Arbeit der Antirassismusbeauftragten der Bundesregierung.

Lagebericht Rassismus 

Rassismus hat viele Erscheinungsformen. Er zeigt sich in Hass und Gewalt. Aber er zeigt sich auch im Alltag, in unbedachten Äußerungen oder Ausgrenzungspraktiken. Und es geht auch um strukturellen Rassismus, also Rassismus, der in Handlungsroutinen und Prozessen, in Strukturen und Institutionen Wirkung entfalten kann. Dies verdeutlicht der Lagebericht „Rassismus in Deutschland“, den die Antirassismusbeauftragte 2023 erstmals veröffentlicht hat. Mit Daten, Fakten und Analysen der Erscheinungsformen gibt er einen Überblick über die Lage in Deutschland und über die Maßnahmen der Bundesregierung. Er benennt zudem die Lücken in der Prävention von Rassismus und der Beratung. Er zeigt Forschungsbedarfe sowie dringende Handlungsfelder auf – für Politik, Gesellschaft, Beruf, Bildung, Gesundheitswesen und die Arbeit der Sicherheitsbehörden.

Antirassismus als staatlicher Auftrag 

Der Kampf gegen Rassismus steht oben auf der Agenda der Bundesregierung. Der Zugang zu und die Durchsetzung von Grundrechten von Menschen, die von Rassismus betroffen sind, ist ein staatlicher Auftrag. Das Amt der Antirassismusbeauftragten steht für einen Perspektivwechsel, damit bei allen Maßnahmen die Betroffenen von Rassismus und ihre Belange im Mittelpunkt stehen.

Es geht um Empowerment und die Selbstbestimmung von Betroffenen: Menschen, die Rassismus erfahren, sollen Gehör finden, ihre Rechte kennen und zum Handeln befähigt werden. Sie müssen wissen, wo sie Hilfe erhalten, müssen diese Hilfe ohne Hürden in Anspruch nehmen können.

Projekte

Deshalb fördert die Antirassismusbeauftragte zahlreiche Projekte: Mit dem Projekt „Community-basierte Beratung gegen Rassismus“ wird zum Beispiel, orientiert am Bedarf der Betroffenen, die Beratungslandschaft in Deutschland ausgebaut und verbessert. Nach einem rassistischen Vorfall sollen Betroffene niedrigschwellig, direkt und schnell Hilfe von professionellen Berater*innen bekommen können, egal ob sie in urbanen oder ländlichen Regionen, in West- oder Ostdeutschland leben.

Weitere Projekte haben einen besseren Schutz von kommunalen Entscheidungsträger*innen, Bürgermeister*innen und Gemeinderät*innen vor rassistischen und rechtsextremen Anfeindungen und Angriffen zum Ziel, stärken Betroffeneninitiativen und die Antirassismusarbeit im organisierten Sport.

Expert*innenrat Antirassismus

Staatsministerin Reem Alabali-Radovan hat zudem den ersten Expert*innenrat Antirassismus berufen. Die zwölf Expert*innen aus Wissenschaft, Verwaltung und Praxis beraten die Antirassismusbeauftragte und erarbeiten Vorschläge für eine nachhaltige Antirassismus-Politik in Deutschland. Dabei liegt der Fokus auf der Bekämpfung von strukturellem und institutionellem Rassismus, auch im öffentlichen Dienst.